Hochbau, Architektur

72.01 Hochbau und Architektur (Nicht für Nutzwertfeststellung)

Bauschäden und Mängel. Gewährleistungsanspruch oder nicht? Eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, und in der Regel ein Gegenüber, welches eine ganz andere Sicht auf die Dinge hat.

Hier kann der Sachverständige helfen. Als unabhängiger Berater stellt er die Fakten fest. Auf dieser Basis lassen sich erfahrungsgemäß vernünftige und zielorientierte Gespräche führen.

Aber auch eine begleitende Beratung in der Bauphase und insbesondere bei der Übernahme einer Bauleistung können Streitigkeiten vorbauen.

Bitte kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne.

Baumeister Gerichtlich beeideter Sachverständiger